Unterstützung

Wie vermittle ich mein Haus oder Wohnung.

Seit 1. Juni 2015 ist das sog. Besteller Prinzip bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen in Kraft. Dadurch soll gewährleistet sein, dass die Partei die anfallenden Maklergebühren zahlt, die den Makler beauftragt. In der Praxis wird das meist der Vermieter sein, der mit Hilfe eines Maklers einen neuen Mieter sucht.

Da aber nicht jeder Immobilieneigentümer bereit ist ein Makler zu bezahlen und lieber selbst Zeit und Aufwand auf sich nimmt die Mieter durch die Räume zu führen und die Wohnung auszuschreiben etc. Wollen wir die Eigentümer mit genügend eigen Initiative unterstützen.

Wir leiten Sie durch die Vermittlung, erstellen ein Exposé für Sie und stellen eine Anzeige auf diversen Internetplattformen für die Sie Geld entrichten müssten.

Haben wir Ihr Interesse geweckt, dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie unsere Profis.