Miete

Haus- oder Wohnungssuche leicht gemacht.

Seit 1. Juni 2015 ist das sog. Besteller Prinzip bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen in Kraft. Dadurch soll gewährleistet sein, dass die Partei die anfallenden Maklergebühren zahlt, die den Makler beauftragt. In der Praxis wird das meist der Vermieter sein, der mit Hilfe eines Maklers einen neuen Mieter sucht.

Aber auch wenn Sie jetzt eine Wohnung suchen und sich an uns wenden, werden wir zuerst unsere Angebote von Vermietern durch gehen, wodurch Sie keine zusätzlichen Kosten für Provision entrichten müssen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie bereits ein pasendes Angebot von uns entdeckt, dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie unsere Profis.