Ab November 2015: Vermieter muss Einzug bestätigen

Stellen Sie sich vor, 180.000 amtlich gemeldete Bewohner stellen sich nach einer Volkszählung als Karteileichen heraus. Das ist kein Märchen, sondern es ist tatsächlich passiert, nämlich im Jahr 2013 in der Bundeshauptstadt Berlin. Die Behörden staunten nicht schlecht, als die Einwohnerzahlen laut Melderegister so stark abwich von der tatsächlichen Zahl der Bewohner.

Inzwischen hat der Gesetzgeber reagiert. Um zu verhindern, dass jemand sich mit einer Scheinadresse bei einer Stadt oder Kommune anmeldet, verlangt der Staat jetzt zusätzlich zur Anmeldung bei der Behörde eine Einzugsbescheinigung vom Vermieter. Und jetzt kommen Sie ins Spiel: Denn diese für neue auszustellen ist seit 1. November 2015 Pflicht nachdem eine entsprechende Vorschrift 2002 zunächst abgeschafft worden war.

Auch die Vermeidung von Straftaten war ein Grund für die Wiedereinführung im Rahmen des neuen Meldegesetzes. Denn die Polizei schlug schon länger Alarm, weil Kriminelle sich ganz einfach unter einem Scheinwohnsitz anmelden konnten, wo sie in Wirklichkeit nie anzutreffen waren.

Gut für Vermieter: Es gibt eine Vorlage

Zwar bedeutet die neue Regelung etwas mehr Aufwand für Mieter und Vermieter. Dennoch hält sich der Widerstand in Grenzen. Denn ausnahmsweise macht es der Staat den Betroffenen leicht: Als Anhang zum neuen Meldegesetz stellt er eine Vorlage zur Verfügung.

Mit dieser Vorlage sind Sie als Vermieter (oder ggf. auch als Verwalter einer vermieteten Immobilie auf der sicheren Seite. Sie tragen einfach die darin abgefragten Informationen ein (Name + Anschrift des Vermieters bzw. Wohnungseigentümers, Name aller Mieter und Anschrift der bezogenen Mietwohnung, ggf. auch Zusatzangaben wie das Stockwerk sowie Tag des Ein- bzw. Auszugs) ein und bestätigen Sie mit ihrer Unterschrift.

Hier finden Sie die Vorlage im Internet, indem Sie dessen offiziellen Namen „Wohnungsgeberbestätigung (§ 19 Absatz 3 Bundesmeldegesetz)“ in eine Suchmaschine eingeben.

Bußgeld droht bei Verzögerung oder Versäumnis

Das neue Bundesmeldegesetz legt aber auch Bußgelder fest für den Fall, dass sich jemand nicht binnen zwei Wochen nach Umzug ordnungsgemäß anmeldet. Bis zu 1.000 € kann dieser Verstoß kosten. Und hier heißt es abermals aufgepasst, wenn Sie eine Immobilie vermieten. Denn: Liegt die Bescheinigung nicht rechtzeitig vor, dann können auch Sie mit diesem Bußgeld belangt werden.

Deshalb mein Appell an Sie: Drucken Sie sich am besten die Vorlage mehrfach aus. Bereiten sie diese bereits vor, wenn Sie eine Ihrer Wohnungen oder eines Ihrer Häuser neu vermieten. Wenn Sie Ihren Mietern dann bei Einzug oder Schlüsselübergabe das Dokument überreichen, ist diese lästige Pflicht für Sie erledigt.