So einfach kündigen Sie jetzt bei:
• Eigenbedarf ...
• Unwirtschaftlichkeit ...
• Mietschulden ...
• Lärmbelästigung ...
Als Vermieter oder Mietverwalter kennen Sie viele Gründe, aus denen Sie einen Mieter so schnell wie möglich vor die Tür setzen wollen. |
Vermieterschicksal? Früher vielleicht, jetzt nicht mehr!
Inzwischen hat sich das Blatt gewendet: Die Mietrechtsänderung vom Mai 2013 und zahlreiche "vermieterfreundliche" Gerichtsentscheidungen ermöglichen Ihnen endlich, Problem-Mieter schnell, elegant und sogar kostengünstig vor die Tür zu setzen.
Vermieterschicksal? Früher vielleicht, jetzt nicht mehr!
Inzwischen hat sich das Blatt gewendet: Die Mietrechtsänderung vom Mai 2013 und zahlreiche "vermieterfreundliche" Gerichtsentscheidungen ermöglichen Ihnen endlich, Problem-Mieter schnell, elegant und sogar kostengünstig vor die Tür zu setzen.
Nehmen wir das Thema Mietschulden: Nach einer BGH-Entscheidung genügt jetzt bereits ein Zahlungsrückstand von nur einer Monatsmiete für die Dauer eines Monats für eine ordentliche Kündigung - und davon kann sich der Mieter nicht wie bisher einfach "freikaufen", indem er die Mietrückstände nach der Kündigung doch noch begleicht.
Manchmal müssen Sie auch tadellosen Mietern kündigen
Ihre Nichte möchte in Ihrer Stadt studieren und sucht händeringend eine Wohnung? Sie würden gern an sie vermieten, aber in Ihrem Mietshaus sind alle Wohnungen vermietet? Noch vor wenigen Jahren war eine Eigenbedarfskündigung in solch einem Fall undenkbar. Inzwischen stehen Ihre Chancen gut, vorausgesetzt, Sie kennen die aktuelle Rechtsprechung zu Eigenbedarfskündigungen. |
Überhaupt haben Sie als Vermieter oder Mietverwalter viel mehr Rechte und Möglichkeiten, als sie wahrscheinlich denken.
Zum Beispiel müssen Sie sich jetzt auch nicht mehr damit abfinden, wenn sich die Vermietung für Sie einfach nicht mehr rechnet, weil Sie im voll vermieteten Gebäude keine sinnvollen Modernisierungsarbeiten durchführen können.